Die Bezirksregierung Düsseldorf ist seit der Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) für das Land NRW zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung.
Die Sachkunde benötigt, wer bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen in Verkehr bringt.
Dies betrifft Stoffe und Zubereitungen mit nachfolgenden Gefahrensymbolen:
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T giftig |
T+ sehr giftig |
0 brandfördernd |
F+ hochentzündlich |
Xn gesundheitsschädlich |
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Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung wird i. d. R. an dem zweiten Dienstag im Monat im Dienstgebäude der Außenstelle Mönchengladbach, Viktoriastraße 52, 41061 Mönchengladbach angeboten.
Es werden i. d. R. Fragen aus einem bundesweit abgestimmten Fragenkatalog über das Regelungsgebiet der Chemikalienverbotsverordnung gestellt.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, die Prüfung ist gebührenpflichtig.
Hinweise und Informationen über die Sachkundeprüfung und den Fragenkatalog fin-den Sie unter den nachstehenden Internetadressen:
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Hinweis: |
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Petra Lehmann
E-Mail an Ansprechpartner/in Petra Lehmann
Tel.: 0211 475-9441
Fax: 0211 475-9776
René Thelen
E-Mail an Ansprechpartner/in René Thelen
Tel.: 0211 475-9504
Fax: 0211 475-9777
