
„Psychoterror“, „Intrigen“ oder „Schikane am Arbeitsplatz“ sind nur einige Synonyme für Mobbing. Sie zeigen, wie schnell sich der Begriff Mobbing als Alltagsbegriff zum Inbegriff jeglicher zwischenmenschlicher Konflikte entwickelt hat. Vielfach wird dieser Begriff bereits verwendet, um allgemein unerwünschtes Verhalten von Vorgesetzten oder Kollegen zu kennzeichnen. Wer gemobbt wird, fühlt sich diskriminiert und erlebt extremen psychischen Druck. Wird jemand am Arbeitsplatz von Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht spricht man von Mobbing. Typisches Mobbing-Verhalten ist gekennzeichnet dadurch, dass es häufig und wiederholt auftritt (mindestens einmal pro Woche) und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (mindestens ein halbes Jahr).
Einmalige Vorfälle oder der Konflikt zwischen zwei gleich starken Parteien werden nicht als Mobbing gewertet. Allerdings sind auch eskalierende soziale Konflikte innerbetrieblich zu lösen.
Deshalb ist es nicht so wichtig, ob ein konkretes Problem bereits als Mobbing zu bezeichnen ist oder nicht – entsteht dadurch Leidensdruck bei einer Person im Betrieb, ist hier Handlungsbedarf gegeben.
Meist lässt sich keine einzelne Ursache für Mobbing finden. Mobbing entsteht aus dem Zusammenwirken einzelner Personen, Situationen und vorhandener Organisationsstrukturen. Die Ursachen finden sich vor allem in einer schlechten Arbeitsorganisation verbunden mit gestörten sozialen Prozessen. Defizite im Führungsverhalten verschärfen oftmals die problematischen Arbeitsbedingungen, wie mangelnde gegenseitige Akzeptanz oder geringer Handlungsspielraum des Einzelnen.
Typische Mobbingbetroffene gibt es nicht – es kann jeden treffen. Angehörige jeder Status- und Altersgruppe, Männer und Frauen. Siehe auch unsere Selbstcheckliste in der Rubrik „hilfreiche links“.
Häufigste Beschwerden für den einzelnen sind z.B.:
Schlafstörungen
Magen- und Darmprobleme
Bluthochdruck
Kopf- und Nackenschmerzen
Depressionen
Angststörungen
Die Folgen für den Betrieb sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer sinken. Es kommt zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas.
Mit krankheitsbedingten Ausfällen und dem Einsatz von Vertretungen bzw. Neueinstellungen und der damit zeit- und kostenintensiven Einarbeitungszeit muss gerechnet werden. Das rechtzeitige Erkennen ist daher unabdingbar, um begünstigende Mobbingstrukturen einzudämmen.
Arbeitgeberverantwortung
Treten in einem Betrieb soziale Konflikte oder Mobbing auf, muss der Arbeitgeber eingreifen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet auch die Arbeitsbedingungen hinsichtlich der psychosozialen Belastungen zu regeln und diese zu minimieren, s. insbes. §§ 3 und 4 ArbSchG.
Das bedeutet, dass er in einem akuten Konflikt eine Lösung herbeiführen muss. Diese sollte möglichst in der Beilegung des Konfliktes, zumindest im Beseitigen der Auswirkungen hin zu einer sachlichen, neutralen Kommunikation der Betroffenen liegen. Dabei muss klar zum Ausdruck gebracht werden, welche Verhaltensweisen, insbesondere wenn es sich um Mobbing handelt, nicht im Betrieb erlaubt sind. Es kann aber auch bedeuten, dass einer der Konfliktpartner in einen anderen Arbeitsbereich versetzt wird, wenn keine andere zufriedenstellende Lösung möglich ist.
Neben der Lösung des Einzelfalls hat der Arbeitgeber für Strukturen zu sorgen, die Mobbing künftig verhindern. Dabei sind Teamentwicklungsmaßnahmen, Führungsschulungen und eine offene Streit- und Kommunikationskultur in den Betrieben oftmals ein guter Ansatz, Mobbing erst gar nicht entstehen zu lassen. Aber auch klare Signale über unerwünschtes Verhalten, die konsequente Verfolgung von diesbzgl. Verstößen und vor allem eine gute Arbeitsorganisation und klare Zuständigkeiten tragen zur Vermeidung von Mobbing und eskalierenden sozialen Konflikten bei.
Was kann die Bezirksregierung Düsseldorf für Sie tun?
Wir sind auch in diesem Thema für Sie im Rahmen unseres Überwachungs- und Beratungsauftrages nach dem Arbeitsschutzgesetz da.
Als Betrieb unterstützen wir Sie im Konfliktfall bei der Organisation der Einbindung des Themas in Ihre Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der psychischen Belastungen und der Maßnahmenentwicklung in Ihrem Betrieb.
Als Betroffene/Betroffener können Sie sich an uns wenden, wenn Sie innerbetrieblich keinen Erfolg mit Ihrer Beschwerde hatten, z.B. bei der Personalabteilung und/oder dem Betriebsrat. Unsere Aufgabe ist es dann u.a. die Arbeitgeberverantwortung zu diesem Thema einzufordern. In diesem Fall werden wir auf Grund Ihrer Darstellung mit dem Betrieb die Situation erörtern, die Lösung des individuellen Falles anregen und nach strukturellen Lösungswegen suchen, damit in Zukunft auftretende Konflikte möglichst nicht mehr eskalieren.
Gerade durch die besonderen Belastungen sozialer Konflikte für Sie als Konfliktbetroffenen versichern wir Ihnen, dass wir ausschließlich mit Ihrem expliziten Einverständnis tätig werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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Eva Aich
56 (Dezernat 56: Betrieblicher Arbeitsschutz)
E-Mail an Ansprechpartner/in Eva Aich
Tel.: 0211 475-9437
Fax: 0211 475-9776