Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch Arbeitnehmer.
Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Urplötzlich ist es passiert: Ein Arbeitnehmer hat sich während der Arbeit verletzt.
Zunächst mal ist natürlich Erste Hilfe zu leisten und wenn notwendig die Rettungskette in Gang zu setzen. Aber welche Aufgaben und Pflichten kommen im Nachgang auf den Arbeitgeber zu?
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften. So dürfen diese nach einer Instandsetzung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher geprüft werden.
Arbeitsschutzportal NRW
Anlagen und Arbeitsmittel
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Anlagen und Betriebssicherheit
Leitlinien ("LV")des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
LV 35-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung
Komnet NRW - Recherche in der Frage-Antwort Datenbank
Sichere Anlagen/Sicherer Betrieb