Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Bereichen Gefahrguttransport, Ladungssicherung und Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte.
Zur Beförderung gefährlicher Güter, d.h. Stoffen und Gegenständen, die beim Transport zu einer Gefahr für Mensch, Umwelt und die öffentliche Sicherheit werden können, sind Maßnahmen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern oder den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Diese beginnen bereits beim Verpacken und Verladen im Betrieb und gelten für alle Betriebsgrößen und Branchen.
Grundlagen sind das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie die Anforderungen zur Ladungssicherung. Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (ODV) regelt die Abgabe und die Beförderung von Gasflaschen. Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften wird in den Unternehmen durch Beschäftigte des Sachgebietes Transportsicherheit überwacht.
Verkehrsträgerunabhängig muss jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und Verantwortung übernimmt, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Erleichterungen für Handwerksbetriebe und Privatpersonen bei der Beförderung von Gefahrgütern.
Regelungen zur Sicherheit von Aufbauten und Anbaugeräten der Nutzfahrzeuge ergeben aus der Betriebssicherheitsverordnung. Der Unternehmer muss Prüfungen der Arbeitsmittel, hier der Fahrzeuge, Aufbauten und Anbaugeräte nachweisen. Bestimmte Prüfungen sind jährlich wiederkehrend vorzunehmen und können nach den Vorgaben des Herstellers in Betriebsanleitungen zur Durchführung von Prüfungen und/oder nach den folgenden Prüfgrundsätzen: § 57 DGUV Vorschrift 70 -Fahrzeuge / DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige durchgeführt werden.
Literaturhinweise:
In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und des terroristischen Anschlags am 11. April 2002 in Djerba war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche Gefahren mit terroristischem Hintergrund zu treffen.
Zu einzelnen Themen folgen Sie bitte den nachstehenden Links:
Mulitlateralen Vereinbarungen
Weitere Informationsquellen:
www.arbeitsschutz.nrw.de
www.bmvi.de
www.vci.de
www.klsk.info
www.gefahrgut-foren.de
www.gelaweb.de
http://der-gefahrgut-beauftragte.de
www.ladungssicherung.de
www.nwsib-online.nrw.de
Bei speziellen Einzelfragen:
Kompetenznetz Moderne Arbeit:
www.komnet.nrw.de
Rechtsvorschriften:
Website des BVMI - Gefahrgut - Recht / Vorschriften - verkehrsträgerübergreifend
Datum | Bezeichnung |
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31.01.2018 |
Flyer: Ladungssicherung ( Merkblatt pdf | 5 MByte) |
27.07.2011 |
Ladungssicherungstipps für die Urlaubszeit ( pdf | 218 KByte) |