Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Dasselbe gilt für eine Berufstätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.
Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Wenn Sie eine Bestätigung erhalten möchten, dass Ihre Unterlagen eingegangen sind, können Sie eine Eingangsbestätigung herunterladen und mit Ihren Unterlagen an die Bezirksregierung schicken. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versand und zur Frankierung.
Regelapprobationen (Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) |
Frau Fenske |
Frau Krüger |
Approbationen nach Ausbildung im Ausland (EU- und Nicht-EU-Staaten) |
Herr Dißmann |
Frau Hollmeyer |
Herr Hoppe |
Frau Jeschwitz |
Frau Kerim |
Kenntnis- und Eignungsprüfungen (Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) |
Herr Dißmann |
Herr Hoppe |
Telefonische Sprechzeiten für allgemeine Anfragen (Fragen zum Stand der Bearbeitung können leider nicht beantwortet werden): Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter 0211 475-2410.
Es wird um Verständnis gebeten, dass Besuchszeiten bis auf Weiteres nicht angeboten werden können.