Studierende, die nicht spätestens im August 2013 ihr Praktisches Jahr aufgenommen haben, legen den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor Antritt des Praktischen Jahres nur schriftlich ab. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung stellt dabei eine Aufnahmevoraussetzung für das Praktische Jahr dar!
Nach erfolgreicher Absolvierung des Praktischen Jahres folgt der neue Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als Abschlussexamen nur mündlich-praktisch.
Den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung inkl. Hinweisen können Sie bereits ca. zwei Monate vor der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über den nebenstehenden Link downloaden.
Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ´s.
Antrag
Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlich vor PJ)
Wichtige Hinweise für den Fall des Prüfungsrücktritts
Nachreichung M2
Antragsrücknahme M2
Schriftliche Prüfungstermine
Famulatur
Merkblatt zur viermonatigen Famulatur
Vordrucke für Famulaturzeugnisse
Antrag auf Vorabanerkennung Famulatur
Praktisches Jahr
Praktisches Jahr im Inland und Ausland (Humanmedizin)
Rechtsgrundlage
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)