Studierende, die den neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur schriftlich) bestanden und anschließend erfolgreich ihr Praktisches Jahr absolviert haben, legen den neuen Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Abschlussexamen) nur mündlich -praktisch ab. Anschließend können Sie bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, Ihre Approbation beantragen. Sofern Sie im Regierungsbezirk Düsseldorf Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie hier nähere Informationen zum Verfahren.
Den Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung inkl. Hinweisen können Sie bereits ca. zwei Monate vor der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über den nebenstehenden Link downloaden.
Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ´s.
Antrag
Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Wichtige Hinweise für den Fall des Prüfungsrücktritts
Nachreichung M3
Antragsrücknahme M3
Praktisches Jahr
Praktisches Jahr im Inland und Ausland (Humanmedizin)
Rechtsgrundlage
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)