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Informationen zu ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen
Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen der tiefenpsychologisch fundierten, der analytischen Psychotherapie und der Verhaltenstherapie nach den Nummer 860 bis 871 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann beihilfefähig, wenn:
Als beihilfefähig anerkannt werden Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten
Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin.
Carla Frisch (NUR INTERNETAUFTRITT)
23 (Dezernat 23: Beihilfe)
E-Mail an Ansprechpartner/in Carla Frisch (NUR INTERNETAUFTRITT)
Tel.: 0211 475-3243
Fax: 0211 475-5989
