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Gesundheit und Soziales - Beihilfe
 

 
 

01.12.2011

Zentrale Scanstelle Beihilfe

Ab dem 06.09.2010 sind alle Beihilfeanträge und Schriftstücke an die Zentrale Scanstelle Detmold zu schicken. 

Wichtige Informationen Ihrer Beihilfestelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf 

Die Projektgruppe Beihilfeoptimierung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat im August 2010 alle Beihilfeberechtigten, für die das Dezernat 23 der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist, darüber informiert, dass alle Anträge, Belege und sonstiger Schriftwechsel ab dem 06.09.2010 ausschließlich an die

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
 

Die eingereichten Unterlagen werden elektronisch in der zentralen Scanstelle Detmold erfasst und dann der zuständigen Beihilfestelle zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsabläufe der Beihilfestellen sollen verbessert und beschleunigt werden. Ich bitte unbedingt die nachstehenden Hinweise der Projektgruppe Beihilfeoptimierung zu beachten:

  • Alle Anträge, Belege und sonstigen Schriftverkehr adressieren Sie bitte ab sofort an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold
  • Reichen Sie ausschließlich Zweitschriften oder Kopien ein. Sämtliche Unterlagen und Schreiben werden nicht mehr an Sie zurück geschickt und werden vernichtet.
  • Kopieren Sie nur einseitig und stets nur einen Beleg (z. B. Rezept) auf ein Blatt.
  • Fügen Sie Ihre Belege dem Antrag lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie Ihre Belege nicht an den Antrag.
  • Benutzen Sie nur die neuen Antragsvordrucke. Mit jedem Beihilfebescheid wird Ihnen ein teilweise ausgefülltes Antragsformular zugesandt. Zudem können Sie die Antragsformulare im Internet unter www.beihilfe.nrw.de – Rubrik Formulare – herunterladen. Wenn Ihnen die Dienststellen- und / oder die Schulnummer nicht bekannt ist, können Sie das Feld leer lassen.
  • Haben sich seit Ihrer letzten Antragstellung keine Änderungen ergeben, können sie den Kurzantrag verwenden. Bei Änderungen verwenden Sie bitte ausschließlich den längeren Antrag und informieren somit über die eingetretenen Änderungen.

Bei Rückfragen zum neuen Verfahren steht Ihnen Ihre Beihilfestelle gerne zur Verfügung. Die Telefonnummer können Sie Ihrem letzten Beihilfebescheid entnehmen.