Gemäß § 116 b SGB V können Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung von bestimmten hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen bestimmt werden. Für die Krankenhäuser in den Versorgungsgebieten 1 bis liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Im Rahmen der Eignungsprüfung müssen die Voraussetzungen der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die ambulante Behandlung in Krankenhäusern in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sein.
Für die bereits in Kraft getretenen Konkretisierungen des G-BA wurde ein übersichtliches Formblatt (Checkliste) entwickelt und landesweit abgestimmt, das die Antragstellung stark vereinfacht. Für die bisher nicht durch G-BA-Richtlinien konkretisierten Krankheitsbilder wurde ein besonderer Fragebogen ("konkretisiertes Antragsformular") erarbeitet und ebenfalls landesweit abgestimmt. Die Checklisten und konkretisierten Antragsformulare werden von den Bezirksregierungen im Rahmen der Antragsprüfungen nach § 116 b SGB V verwendet und dienen zur Ergänzung des „Antragsrasters ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V“. Das Antragsraster ist den Checklisten zwischenzeitlich auch als Anhang beigefügt worden.
Für jeden Antrag sind nachfolgende Formblätter zu verwenden:
Bei Rückfragen und / oder Zusendung der entsprechenden Antragsformulare und Checklisten wenden Sie sich bitte an:
Frau Advocaat
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Dienstgebäude Am Bonneshof 35
Zimmer Bo 1012
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-5266
Fax: 0211 475-5900
E-Mail: iris.advocaat@brd.nrw.de
Iris Advocaat
E-Mail an Ansprechpartner/in Iris Advocaat
Tel.: 0211 475-5266
Fax: 0211 475-5900
