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Gesundheit und Soziales - Krankenhauswesen
 

 
 

07.11.2011

Rahmenvorgaben

Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW          

Die Rahmenvorgaben enthalten die Planungsgrundsätze und Vorgaben für die notwendigen aufeinander abzustimmenden Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität. Sie sind Grundlage für die Festlegungen in den regionalen Planungskonzepten.

Bei der Neuaufstellung und Fortschreibung der Rahmenvorgaben ist der zuständige Landtagsausschuss zu hören.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartner:

Frau Advocaat
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Dienstgebäude Am Bonneshof 35
Zimmer Bo 1012
40474 Düsseldorf