Das Ziel der Förderung ist die Umsetzung des Krankenhausplanes und die Sicherstellung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser.
Die Krankenhäuser erhalten auf Antrag eine jährliche Pauschalförderung für die Errichtung von Krankenhäusern sowie einem Pauschalbetrag für die Wiederbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Krankenhauses.
Neben den jährlichen Pauschalbeträgen können weitere Fördermaßnahmen beantragt werden.
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Krankenhäuser haben einen zentralen Stellenwert bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. In Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen ist es entscheidend, für die Bürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und wohnortnahe stationäre Akutversorgung sicherzustellen.
Rund 360 Krankenhäuser stellen in Nordrhein-Westfalen die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Das Land entscheidet über das Angebot der Krankenhäuser und entwickelt dafür Rahmenbedingungen.
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Krankenhausplanung bedeutet die Fortschreibung des Krankenhausplans NRW. Er weist den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser und Ausbildungsstätten aus.
Damit nur bedarfsgerechte Betten vorgehalten und finanziert werden, prüft die Bezirksregierung regelmäßig die Auslastungen sämtlicher bettenführender Abteilungen der Krankenhäuser.
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