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Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
 

 
 

26.08.2010

Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist die erste Staatsprüfung während des Studiums der Humanmedizin. Das Studium der Humanmedizin ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) geregelt. Die ÄAppO 2002 ist im Buchhandel erhältlich.

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Hinweis

Bei Wiederholungsprüfungen bzw. nach bereits erfolgter Zulassung:

Sie werden von Amts wegen zur Prüfung geladen. Eine Antragstellung entfällt.

Hinweis

Die Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils und die Ermittlung der Bestehensgrenze nehmen ca. 3 Wochen in Anspruch.

Unmittelbar nach erfolgter Auswertung werden Ihnen die Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils übersandt.

Telefonische Auskünfte zu Ihrem persönlichen Ergebnis werden nicht erteilt.

Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner sind:

- unter Kontakte finden Sie Ihre Ansprechpartner und die Telefonnummern

Fragen und Antworten

zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

(hier werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet).