Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist die erste Staatsprüfung während des Studiums der Humanmedizin. Das Studium der Humanmedizin ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) geregelt. Die ÄAppO 2002 ist im Buchhandel erhältlich.
Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Hinweis
Bei Wiederholungsprüfungen bzw. nach bereits erfolgter Zulassung:
Sie werden von Amts wegen zur Prüfung geladen. Eine Antragstellung entfällt.
HinweisDie Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils und die Ermittlung der Bestehensgrenze nehmen ca. 3 Wochen in Anspruch. Unmittelbar nach erfolgter Auswertung werden Ihnen die Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils übersandt. Telefonische Auskünfte zu Ihrem persönlichen Ergebnis werden nicht erteilt. |
- unter Kontakte finden Sie Ihre Ansprechpartner und die Telefonnummern
zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(hier werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet).
Karin Ehmke
24 (Dezernat 24: Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie)
E-Mail an Ansprechpartner/in Karin Ehmke
Tel.: 0211 475-4162 (Service-Point)
Fax: 0211 475-5899
