Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Studierende, die am 01.10.2003 den Zweiten Abschnitt der Ärztliche Prüfung bereits bestanden haben, legen den Dritten Abschnitt der Ärztliche Prüfung noch auf der Grundlage der alten Approbationsordnung für Ärzte ab.
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