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Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
 

 
 

29.12.2009

Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren (= vier Semester) abgelegt (§1 Absatz 2 Nr. 1 AAppO).

Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Rufnummern Ihrer Ansprechpartner:

  • 0211 / 475-5170
  • 0211 / 475-4176