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Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
 

 
 

29.12.2009

Dritter Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung

Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. §1 Abs. 2 Nr. 3 AAppO).

Mit dem Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird das Studium der Pharmazie abgeschlossen.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen erhalten Sie hier.

Rufnummern Ihrer Ansprechpartner:

0211 / 475-5170

0211 / 475-4176