Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. §1 Abs. 2 Nr. 3 AAppO).
Mit dem Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird das Studium der Pharmazie abgeschlossen.
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