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Gesundheit und Soziales - Medizinische Angelegenheiten
 

 
 

31.01.2011

Arzneimittelsicherheit

Arzneimittelsicherheit

Qualitätsmängel bei Arzneimitteln, deren Folge eine akute gesundheitliche Gefährdung der Allgemeinheit oder bestimmter Personen sein kann, sind als

"Qualitätsmängel bei Arzneimitteln, Achtung

Nachricht sofort weiterleiten!"

unverzüglich telefonisch oder durch Telefax der zuständigen Bezirksregierung mitzuteilen .

Im Regierungsbezirk Düsseldorf ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf .

Informationswege und Maßnahmen bei Qualitätsmängeln von Arzneimitteln sind im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Az. III C 4 - 0611.63.3 - vom 12.2.2008 und 07.07.2008  incl. 3 Anlagen geregelt (siehe unten).

Erreichbarkeit der Bezirksregierung Düsseldorf während der Bürozeiten:

Ansprechpartner:

Herr Dr. Wortmann                 0211 475-5269

Herr Dr. Fiebig:                        0211 475-5267

Herr Dr. Riesenberger:          0211 475-5278

Frau Dr. Suckow-Schnitker   0211 475-2248

Telefaxnummer:                      0211 475-5977

Außerhalb der Dienststunden richten die pharmazeutischen Unternehmer die Meldung nach vorheriger telefonischer Ankündigung an die

Landesleitstelle des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Telefon: 0203 4175-4600

Telefax: 0203 4175-4699

Links:  

Erlasse des MAGS

            Anlage 1

            Anlage 2

            Anlage 3

            RAS-Formular