Gesundheitsfachberufe werden auch als nichtärztliche Heil- / Hilfsberufe bezeichnet.
Anerkennung von Ausbildungsstätten
Die Bezirksregierung ist zuständig für die Anerkennung der Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe. Näheres über die Beantragung der staatlichen Anerkennung erfahren Sie hier.
Eine Ausnahme bilden die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Im Beruf der Heilpraktikerin und des Heilpraktikers erfolgt keine staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten, da für diesen Beruf keine Ausbildung vorgeschrieben ist. Statt dessen sind die erforderlichen Kenntnisse in einer Prüfung bei der unteren Gesundheitsbehörde (UGB) nachzuweisen.
Berufsausbildung und -ausübung der Gesundheitsfachberufe
Berufsausbildung und -ausübung der Gesundheitsfachberufe sind in jeweils eigenen Rechtsvorschriften geregelt. Diese werden von den Kreisen und kreisfreien Städten, die als untere Gesundheitsbehörden tätig werden, ausgeführt.
Eine Liste einzelner Gesundheitsfachberufe finden Sie hier.
Anerkennung ausländischer Berufsbezeichnungen
Die UGB sind auch zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsbezeichnungen.
Allerdings sind die UGB nur noch für die Prüfung von Fachsprachenkenntnissen und für die Entscheidungen über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in Deutschland zuständig. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen inklusive der Feststellung der möglicherweise bestehenden Ausbildungsdefizite im Vergleich zur deutschen Ausbildung erfolgt in Nordrhein-Westfalen jetzt zentral durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des LPA unter www.lpa-duesseldorf.nrw.de.
Die Bezirksregierung nimmt als übergeordnete Behörde die Rechts- und Fachaufsicht über die UGB ihres Bezirks wahr.
Iris Advocaat
E-Mail an Ansprechpartner/in Iris Advocaat
Tel.: 0211 475-5266
Fax: 0211 475-5900
