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Gesundheit und Soziales - Pharmazeutische Angelegenheiten
 

 
 

17.11.2010

Amtsapotheker

In Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich für Fragen des Apothekenwesens (Apothekenbetriebsordnung ) die Amtsapotheker/innen der Kreise und kreisfreien Städte des jeweiligen Regierungsbezirkes zuständig.