Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib insbesondere demenzkranker Menschen in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld
Die Wohnberatungsagenturen in Nordrhein-Westfalen helfen durch gezielte Beratung und Hilfestellung bei der Einrichtung der Wohnung oder beim Umbau, häusliche Unfälle zu vermeiden. Dadurch wird vielen Menschen ein langes Verbleiben in der eigenen Wohnung ermöglicht. Schließlich ist selbstbestimmtes Wohnen für die meisten Menschen ein wesentlicher Bestandteil der Selbstverwirklichung - gerade im Alter und trotz Krankheit.
Seit dem 01.06.2009 werden derzeit 37 Wohnberatungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegekassen sowie der kommunalen Gebietskörperschaft gefördert.
Ziel ist eine flächendeckende Versorgung in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt durch mindestens eine Wohnberatungsagentur. Insofern sind Kommunen in NRW eingeladen, dieses Förderangebot aktiv zu nutzen, sofern es in ihrem regionalen Bereich noch keine öffentlich geförderte Wohnberatungsagentur gibt.
Aktuell ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von jeweils 33.000 € pro Vollzeitstelle aus dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen. Dem steht maximal ein gleich hoher Betrag seitens der Kommune gegenüber (maximale Fördersumme insgesamt pro Vollzeitstelle und Jahr: 66.000 €). In diesem Betrag sind Sachmittelkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Overhead-Kosten enthalten.
Anträge auf Förderung sind weiterhin bei der Bezirksregierung Düsseldorf als bewilligende Stelle einzureichen.
Unter www.wohnberatung.nrw.de erhalten Sie viele weitere nützliche Informationen. Hier können Sie auch die Wohnberatungseinrichtung in Ihrer Nähe finden.
Förderantrag Wohnberatungsagenturen
Wohnberatungsagenturen Anlage K
Stellenschlüssel Wohnberatungsagenturen 2012
Katalog Ziele, Aufgaben und Qualitätskriterien
Gawin Bertram
34 (Dezernat 34: Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme)
E-Mail an Ansprechpartner/in Gawin Bertram
Tel.: 0211-475-5108
Fax: 0211-475-4911
