Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie sind:
- Geomatiker/in
- Vermessungstechniker/in (Fachrichtung Vermessung)
- Vermessungstechniker/in (Fachrichtung Bergvermessung).
siehe auch unter auf der Ausbildungsseite des Innenministeriums NRW
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 31, ist die zuständige Stelle für die Ausbildungsstätten, die im Bezirk Düsseldorf liegen.
Zu den Aufgaben der zuständigen Stelle gehören: Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, Entscheidung über Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, Einrichtung eines Prüfungsausschusses, Überwachung der Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung und Zulassung zur Abschlussprüfung, Bestellung eines Ausbildungsberaters, Feststellung und Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätten und Ausbilder, Anerkennung ausländischer Berufsbildungsabschlüsse. Weiterlesen
Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden zur Zwischenprüfung bis spätestens zum 1. Juli mit folgenden Angaben und Belegen an:
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Auszubildenden, ggf. Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Beginn und voraussichtliches Ende des Ausbildungsverhältnisses, Anschrift der Berufsschule, Ausbildungsstandbewertung 1. Ausbildungsjahr ggf. Kopie der Bescheinigung nach § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Hier finden Sie die landesweiten festgesetzten Prüfungstermine für die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung und die bisher gestellten Prüfungsaufgaben.
Datum | Bezeichnung |
---|---|
22.02.2021 |
Information zur Zeitplanung der Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (GT und VT) bei der Bezirksregierung Düsseldorf Termin Winter 2021/2022 ( pdf | 437 KByte) |
20.11.2020 |
Information zur Zeitplanung der Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (GT und VT) bei der Bezirksregierung Düsseldorf Termin Sommer 2021 ( pdf | 438 KByte) |
28.10.2020 |
Einverständniserklärung Anmeldung zur Abschlussprüfung ( pdf | 87 KByte) |
13.02.2020 |
Antrag auf vorzeitige Zulassung ( pdf | 112 KByte) |
13.02.2020 |
Beurteilungsmatrix Geomatiker ( pdf | 150 KByte) |
Informationen als PDFZur Registrierung des Ausbildungsverhältnisses hat der Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Kopie des betrieblichen Ausbildungsplanes
- ggf. Angaben zur fachlichen Eignung der Ausbilder/in
- Angabe der Berufsschule
Weiterlesen
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Eine Ausbildungsvergütung ist dann nicht mehr angemessen, wenn die Empfehlung der zuständigen Stellen um mehr als 20 % unterschritten wird.
Informationen als PDF
Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden mit dessen Zustimmung bis spätestens zum 1. August bzw. 1. Februar vor Prüfungsbeginn zur Abschlussprüfung an und legt vor:
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- das Berichtsheft
- das letzte Berufsschulzeugnis
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
- ein tabellarischer Lebenslauf
- die abschließende Ausbildungsstandbewertung
- die Aufgabenstellung für den betrieblicher Auftrag
Die dazugehörigen Formulare finden Sie unten im Bereich "Service: Formulare und Downloads"
Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) hat die zuständige Stelle für die im Bezirk ansässigen Personen die Aufgabe, auf Antrag die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen für die bundesrechtlich geregelte Berufe der Vermessungstechniker und Geoinformatiker festzustellen.
Ansprechpartner:
Klaus Schwiering
E-Mail: klaus.schwiering@brd.nrw.de
Tel.: 0211 475-3516