Für einen weiteren Bereich zur Gewinnung von
Energie aus Wind in der Nordsee wird vom Umweltministerium ein 9km² großes
Planquadrat KLMN außerhalb der Naturschutzgebiete festgelegt; das Verkehrsministerium
wendet ein, dass aus Gründen der Sicherheit für Seefahrer kein Gerät näher
als 3km an den Leuchtturm bei L aufgestellt werden dürfe. Die mit der
Ausführung beauftragte Firma markiert daraufhin -zur Vereinfachung- Punkte
P auf MN und Q auf NK, so dass im Dreieck QPN Energieerzeuger aufgestellt
werden sollen.
Sind die Forderungen des Verkehrsministeriums erfüllt, wenn nur bekannt
ist, dass der Winkel (PLQ) 45° beträgt? - Äußern Sie begründet Ihre Meinung?
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