Die Bezirksregierung Düsseldorf beglaubigt öffentliche, im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellte Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind.
Ausländische Urkunden und private Dokumente werden von hier nicht beglaubigt.
Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft (in welcher der Unterzeichner gehandelt hat) und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels mit dem die Urkunde versehen ist. Einzelheiten und hilfreiche Erläuterungen finden Sie am Seitenende.
Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Urkunden auf dem Postweg a) oder nach persönlicher Vorsprache b) für das Ausland beglaubigen zu lassen:
a) Beglaubigung auf dem Postweg:
Sie schicken die zu beglaubigende Urkunde unter Angabe Ihrer Anschrift und des Landes, für das Sie die Apostille / Beglaubigung benötigen, an folgende Adresse:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
z.H. Frau Meis
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Dann erhalten Sie die von Ihnen gewünschte Beglaubigung /Apostille per Nachnahme zurück. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall zusätzlich zu der Verwaltungsgebühr eine Nachnahmegebühr in Höhe von 2,00 Euro erhoben wird.
b) Beglaubigung mit persönliche Vorsprache :
Sie kommen direkt an einem unserer Sprechtage mit den zu beglaubigenden Unterlagen zur
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
in 40474 Düsseldorf
(zu erreichen mit: DB bis Hauptbahnhof; U-Bahn -Linie U78, U79 bis Theodor-Heuss-Brücke):
Die Sprechtage sind jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 12.30 Uhr.
Zusätzlich bieten wir nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0211/475-2523 bzw. 0211/475-2023 Montags und Donnerstags zwischen 13.00 und 15.30 Uhr Termine an.
Mitzubringen sind das zu beglaubigende Dokument, Ihren Pass oder Ausweis sowie 15 Euro Verwaltungsgebühr in bar pro Dokument, bitte achten Sie auf entsprechendes Kleingeld.
Sollten Sie eine andere Person beauftragen Ihr Dokument mit einer Beglaubigung/ Apostille versehen zu lassen, bitte ich eine Vollmacht mit Passkopie auszustellen und der entsprechenden Person mitzugeben.
Hierzu kann gerne dieses Muster verwendet werden: Vollmacht (Muster)
1. Was kostet eine Apostille oder eine Beglaubigung?
Entsprechend Ziffer 30.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührentarife des Landes Nordrhein-Westfalen werden folgende Verwaltungsgebühren für Apostillen & Beglaubigungen festgesetzt:
(Stand 01.09.2006)
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für Originale |
15,00 Euro |
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weitere gleiche Originale |
8,00 Euro |
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für beglaubigte Fotokopien |
15,00 Euro |
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weitere gleiche Ausfertigungen der Fotokopien |
8,00 Euro |
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Für Originale bei wirtschaftlicher Bedeutung |
50,00 Euro |
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Weitere gleiche Originale |
25,00 Euro |
Für andere amtliche Beglaubigungen (Kopie stimmt mit Original überein) wird eine Gebühr von 2,50 Euro pro Seite erhoben.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche ausländische Dokumente sowie private Dokumente nicht amtlich beglaubigt werden können.
2. Was verstehe ich unter einer Apostille bzw. einer Beglaubigung?
Grundsätzlich können deutsche öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, beglaubigt werden. Diese Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille:
3. Wozu benötige ich eine Apostille oder eine Beglaubigung?
Viele ausländische Behörden verlangen eine Apostille oder Beglaubigung, wenn Sie deutsche Urkunden im Ausland verwenden wollen. Nachfolgend sind einige der häufigsten Fälle aufgeführt, in denen Sie eine Apostille/ Beglaubigung benötigen:
Zu diesem Zweck benötigen Sie - um die notwendigen Formalitäten einleiten zu können - je nach gewünschten Land - u.a. eine beglaubigte Geburtsurkunde, Ledigkeits- und /oder Aufenthaltsbescheinigung.
In diesem Fall benötigen Sie evtl. beglaubigte Schulzeugnisse Ihrer in Deutschland besuchten Schulen.
Dann ist es evtl. erforderlich vorher beglaubigte Prüfungszeugnisse, Diplomurkunden o .ä. nachzuweisen.
Zu diesem Zweck muss evtl. die deutsche Geburtsurkunde vorher beglaubigt werden.
Dafür ist evtl. eine vorher beglaubigte Sterbeurkunde erforderlich.
Bei den ausländischen Behörden, die eine Apostille/ Beglaubigung verlangen, ist vorab zu klären welche Dokumente Sie benötigen, bzw. auf welche Dokumente eine Apostille/ Beglaubigung erfolgen soll.
4. Welche Unterlagen kann ich bei der Bezirksregierung Düsseldorf beglaubigen lassen?
Grundsätzlich beglaubigt die Bezirksregierung Düsseldorf alle im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellten deutschen öffentlichen Urkunden (mit einigen Ausnahmen).
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Aufzählung der häufigsten zu beglaubigenden Urkunden:
Welche Unterlagen kann ich nicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf beglaubigen lassen ?
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Urkunden, die nicht durch die Bezirksregierung Düsseldorf beglaubigt werden können:
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Sie haben folgende Urkunden |
Wenden Sie sich bitte an |
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alle außerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf ausgestellte Urkunden |
die zuständige Bezirksregierung |
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jegliche private Urkunden (z.B. Verdienstbescheinigung einer Firma,) |
einen Notar |
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Unterschriften von Privatleuten (z.B. Vollmachten) |
einen Notar |
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Handelspapiere (Ursprungszeugnisse/Handelsrechnungen) |
die Industrie - und Handelskammer |
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gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Urkunden |
das zuständige Landgericht |
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Übersetzungen durch amtlich anerkannte und vereidigte Übersetzer |
das zuständige Landgericht |
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Urkunden von Bundesbehörden |
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Auszug aus dem Bundeszentralregister (sog. Führungszeugnis) |
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Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse |
Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf |
Weiterhin können nicht beglaubigt werden:
5. Welche Voraussetzungen gibt es für die Beglaubigung?
Wenn Sie Urkunden für den Gebrauch im Ausland beglaubigen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer Apostille/Beglaubigung :
Es wird daraufhin gewiesen, dass Kopien von Schulzeugnissen oder-Bescheinigungen vom Schulleiter oder dessen Vertreter unterschrieben werden dürfen.
6. Gibt es weitere Besonderheiten, die ich beachten muss?
Im Zusammenhang mit Apostillen/Beglaubigungen gibt es folgende Besonderheiten:
Für bestimmte Länder kann die Bezirksregierung Düsseldorf nur die Vorbeglaubigung vornehmen. Die Endbeglaubigung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt Köln, Eupener Str. 125 in 50996 Köln Tel.: 0228 99358 4100. (Merkblätter zum Legalisationsverfahren finden Sie hier.)
Diese Vorgehensweise gilt derzeit für folgende Länder:
(Stand 24.01.2008 www.bva.bund.de)
In diesen Fällen werden Gebühren erst vom Bundesverwaltungsamt erhoben; die Vorbeglaubigung seitens der Bezirksregierung erfolgt gebührenfrei.
Einzelheiten und Erläuterungen:
Sollten Sie nach den allgemeinen Informationen noch Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an die nachfolgend genannten Ansprechpartner per Telefon oder Email wenden.
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Mitarbeiter/-in |
Telefon 0211/ 475 - |
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Dezernentin: Frau Schultenkämper |
2418 |
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Sachbearbeiterin: Frau Meis |
2523 |
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Sachbearbeiter: Herr Sonnenschein |
2023 |
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Sachbearbeiterin: Frau Marksteiner |
2023 |
(Durch Anklicken des Nachnamens der Sachbearbeiterinnen/ des Sachbearbeiters öffnet sich automatisch das Email-Fenster)
Michaela Meis
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Michaela Meis
Tel.: 0211-475-2523