Die Städte und Gemeinden unseres Landes haben keine Wahl: Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung müssen sie eine Feuerwehr unterhalten. Und deshalb haben die zehn kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Berufsfeuerwehr und zur Verstärkung zusätzlich eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Freiwillige Feuerwehren, teilweise mit einer hauptamtlichen Wache, sind in den 56 Gemeinden aufgestellt .
Das Löschen macht nur noch einen geringen Teil der Tätigkeit unserer Feuerwehren aus. Im Vordergrund stehen die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen, auch bei der Freisetzung gefährlicher Stoffe.
Die Bezirksregierung überwacht als Aufsichtsbehörde, ob die Kreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben im Feuerschutz ordnungsgemäß wahrnehmen. Auch in die Förderung des Feuerschutzes aus Haushaltsmitteln des Landes oder aus dem Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist die Bezirksregierung eingebunden.
In unserem durch eine starke Industrieansammlung geprägten Regierungsbezirk befindet sich eine Reihe besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe. Diese sind verpflichtet, eine eigene Feuerwehr, eine Werkfeuerwehr, zu unterhalten, die bestimmte Anforderungen erfüllen muß. Die Bezirksregierung überprüft regelmäßig alle Werkfeuerwehren , erkennt die Feuerwehr eines Betriebes als Werkfeuerwehr an und nimmt die Anerkennung möglicherweise zurück, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden.
Im vorbeugenden Brandschutz arbeiten die Feuerwehren gemeinsam mit den Bauaufsichtsbehörden daran, bereits die Brandentstehung durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern. In diesem Bereich bearbeitet die Bezirksregierung die Widersprüche gegen Entscheidungen der Behörden vor Ort.
Franz-Michael Burchart
22 (Dezernat 22: Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung)
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