Hauptnavigation



 
Ordnung und Gefahrenabwehr - Feuerschutz, Rettungswesen, Katastrophenschutz
 

 
 

10.12.2007

Es kommt auf Sekunden an - im Rettungsdienst

Wer es schon einmal erlebt hat, der weiß: Sekunden werden zu Minuten, Minuten werden zu Stunden, wenn jemand bei einer lebensbedrohenden Erkrankung oder nach einem Unfall zu Hause oder unterwegs auf Hilfe durch den Notarzt wartet. Deshalb kommt es darauf an, dass Kreise und kreisfreie Städte als Verantwortliche den Rettungsdienst möglichst wirksam, aber dennoch bezahlbar organisieren.

Die Bezirksregierung überprüft als Aufsichtsbehörde den Leistungsstand des Rettungsdienstes . Bei Unglücksfällen mit einer größeren Anzahl von Notfallpatienten kann sie den kreisfreien Städten und Kreisen Weisungen erteilen.

Die Ausbildung des in der Notfallrettung tätigen Personals von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Unternehmen zu Rettungsassistenten, Rettungssanitätern und Rettungshelfern erfolgt in staatlich anerkannten Fachschulen . Die Bezirksregierung ist zuständig für die Anerkennung und regelmäßige Überprüfung dieser Schulen. Sie wirkt auch bei den Prüfungen der Rettungsassistentinnen und -assistenten mit.