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Ordnung und Gefahrenabwehr - Feuerschutz, Rettungswesen, Katastrophenschutz
 

 
 

10.12.2007

Katastrophenschutz - ein Auslaufmodell?

Keineswegs, denn Ereignisse wie die großflächigen Überschwemmungen am Rhein in den Jahren 1993 und 1995 oder flächendeckende Stromausfälle wie im Winter 2005/2006 im Münsterland machen uns immer wieder darauf aufmerksam, dass wir technische oder Naturkatastrophen nicht völlig ausschließen können.

Solche Großschadensereignisse, wie das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen sie nennt, erfordern über die Einsatzmittel der alltäglichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst) hinaus zusätzliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser -Hilfsdienst). Diese Kräfte sind organisiert in Einsatzeinheiten. Sie unterstützen mit ihrer Ausstattung den Rettungsdienst und übernehmen die Betreuung der von einem Unglück Betroffenen.

Auch bei der Planung von Großveranstaltungen wie Weltjugendtag oder Fußball-Weltmeisterschaft sind die Maßnahmen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu berückschtigen.

Bund, Land und Hilfsorganisationen finanzieren die Ausstattung. Wegen der besonderen hier vorhandenen Fachkompetenz beschafft die Bezirksregierung Düsseldorf für ganz Nordrhein-Westfalen die vom Land finanzierten Fahrzeuge und die Ausstattung der Einsatzeinheiten .

Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht als Aufsichtsbehörde die vorbereitenden Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte, z.B. die Erstellung von Gefahrenabwehrplänen , die Organisation der Gefahrenabwehr und die Ausbildung der Einsatzkräfte. Bei aktuellen Schadensereignissen kann die Bezirksregierung die Gesamtleitung aller Abwehrmaßnahmen übernehmen.