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Ordnung und Gefahrenabwehr - Fiskuserbschaften / Vereinsaufsicht
 

 
 

18.07.2011

Fiskuserbschaften

Das Dezernat 21 verwaltet als Vertreter des Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen Nachlässe, wenn zuvor ein Amtsgericht als Nachlassgericht festgestellt hat, dass für den Nachlass eines Verstorbenen ( Erblassers ) keine Erben aufzufinden sind oder alle bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Erst wenn ein Fiskuserbschaftsbeschluss ergangen ist, können von hier aus auch Ansprüche, die Gläubiger gegen den Nachlass geltend machen, befriedigt werden.

Um Ansprüche zeitnah geltend zu machen, sollten sich Gläubiger daher zunächst an das örtlich zuständige Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht kann auch gfls . Kontakt zu einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vermitteln.

Ansprechpartner:

 

Frau Schultenkämper,     Tel.: 0211 475-2418, Fax: 0211 475-2974,     E-Mail

 

Herr Rother,               Tel.: 0211 475-9428,     Fax: 0211 475-2974,      E-Mail

 

Herr Kurcab,             Tel.: 0211 475-2534,     Fax: 0211  475-2974,     E-Mail

 

Frau Marksteiner,    Tel.: 0211 475-1016,     Fax: 0211-475-2974,      E-Mail

 

Frau van Neerven,     Tel.: 0211 475-2924,     Fax: 0211-4752974,       E-Mail