Das Dezernat 21 verwaltet als Vertreter des Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen Nachlässe, wenn zuvor ein Amtsgericht als Nachlassgericht festgestellt hat, dass für den Nachlass eines Verstorbenen ( Erblassers ) keine Erben aufzufinden sind oder alle bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Erst wenn ein Fiskuserbschaftsbeschluss ergangen ist, können von hier aus auch Ansprüche, die Gläubiger gegen den Nachlass geltend machen, befriedigt werden.
Um Ansprüche zeitnah geltend zu machen, sollten sich Gläubiger daher zunächst an das örtlich zuständige Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht kann auch gfls . Kontakt zu einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vermitteln.
Ansprechpartner:
Frau Schultenkämper, Tel.: 0211 475-2418, Fax: 0211 475-2974, E-Mail
Herr Rother, Tel.: 0211 475-9428, Fax: 0211 475-2974, E-Mail
Herr Kurcab, Tel.: 0211 475-2534, Fax: 0211 475-2974, E-Mail
Frau Marksteiner, Tel.: 0211 475-1016, Fax: 0211-475-2974, E-Mail
Frau van Neerven, Tel.: 0211 475-2924, Fax: 0211-4752974, E-Mail
Eva Schultenkämper
E-Mail an Ansprechpartner/in Eva Schultenkämper
Tel.: 0211 475-2418
