Hinterlässt ein im Regierungsbezirk Düsseldorf Verstorbener keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus dann stellt das Nachlassgericht den Fiskus des Landes NRW als Erben fest (Fiskuserbschaftsbeschluss). Das Dezernat 12 verwaltet als Vertreter des Fiskus diese Nachlässe und wickelt die Erbschaftsangelegenheiten ab.
Informationen zu Fiskalerbschaften
FAQ (häufig gestellte Fragen) zu Fiskalerbschaften
Das Land NRW erbte aktuell in Rahmen einer Fiskalerbschaft 550.000 Euro. Das Geld wurde an eine gemeinnützige Organisation verlost.
Das Dezernat 21 ist ausschließlich für die Vereine zuständig, denen Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Dies sind zum einen die sogenannten Altvereine, Vereine die vor dem Jahr 1900 gegründet wurden und eine Konzession (Genehmigung) erhielten und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB.
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