Das Dezernat 22 ist im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Aufsichtsbehörde über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und das Rettungswesen. Diese Aufgaben werden wahrgenommen nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen und dem Rettungsgesetz NRW (RettG). Neben diesen Bereichen ist das Dezernat 22 auch geschäftsführende Stelle des Krisenstabes der Bezirksregierung. Der Einsatzbeamte vom Dienst (EvD) ist 365 Tage im Jahr erreichbar und stellt einen Ansprechpartner für alle Gebietskörperschaften im Bezirk bei besonderen Einsatzszenarien dar.
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² mit 1000 Einwohnern pro km² der dichtbesiedelste und einwohnerstärkste in Deutschland. In den 5 Kreisen und den 10 kreisfreien Städten, wird die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zunächst von den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden gesichert. Weiterlesen
Das Dezernat 22 wird geleitet durch Frau Bohnes-Köhn.
Zuständig für den Brandschutz und das Rettungswesen ist Dezernentin Frau Vasen. Der Bereich des Katastrophenschutzes wird von Dezernent Herr Dr. Hans geleitet.
Büroleitung
Tel.: 0211 475-2201
E-Mail: dezernat22@brd.nrw.de
Die medizinische Notfallversorgung durch den Rettungsdienst stellt im bevölkerungsreichsten Regierungsbezirk eine besondere Aufgabe dar. Weiterlesen
Das Dezernat 22 beschäftigt sich mit Vorplanungen und der Durchführung von Maßnahmen in der Großeinsatzlage oder in der Katastrophe. Es stellt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur dar. Dem Dezernat obliegt die Aufsicht über die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Weiterlesen
Der Krisenstab der Bezirksregierung koordiniert die Gefahrenabwehrmaßnahmen im Regierungsbezirk, wenn mehrere Kreise oder kreisfreie Städte von Großeinsatzlagen oder Katastrophen betroffen sind. Dies betrifft sowohl den Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes als auch Verwaltungsmaßnahmen. Der Krisenstab kann den Kreisen und kreisfreien Städten Weisungen erteilen. Im Krisenstab wirken alle fachlich betroffenen Organisationseinheiten unter einheitlicher Leitung mit.