Wer sich im Land Nordrhein-Westfalen als gewerblicher Spielvermittler betätigen will, bedarf unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer Erlaubnis nach § 4 Glücksspielstaatsvertrag Ausführungsgesetz NRW (GlüStV AG NRW).
Für die Tätigkeit als gewerblicher Spielvermittler gelten neben den Bestimmungen der §§ 4 – 7 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) die Anforderungen des § 19 GlüStV.
Wer also ein Gewerbe zur Spielvermittlung angemeldet hat, bedarf, bevor er dieses Gewerbe ausüben darf, der zuvor genannten Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
Cecilienallee2, 40474 Düsseldorf
zu beantragen.
Dem Antrag sind die in der hier abrufbaren Checkliste aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die zuständigen Sachbearbeiter wie folgt:
Frau Quack : Tel: 0211/475-2024
Fax: 0211/475-2974
Email: hildegard.quack@brd.nrw.de
Herr Schmidt: Tel: 0211/475-2524
Fax: 0211/475-2974
Email: gregor.schmidt@brd.nrw.de
Gregor Schmidt
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Gregor Schmidt
Tel.: 0211 475-2524
Fax: 0211 475-2974
