Voraussichtlich zum 01.07.2012 wird das neue Glücksspielrecht in Kraft treten. Das haben jedenfalls die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern (ohne Schleswig-Holstein) am 15.12.2011 beschlossen. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag, der zum 31.12.2011 ausläuft, gilt bis dahin fort.
Hauptziel des neuen Vertrages bleibt auch künftig in erster Linie der Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspiels.
Wesentliche Änderungen sind die teilweise Wiedereröffnung des Internets für Lotterien und Sportwetten. Hier sollen 20 private Wettanbieter für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren länderübergreifende Konzessionen erhalten. Für die Vergabe der Konzessionen wird das Land Hessen zuständig sein. Bei den Lotterien bleibt es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol. Für Casinospiele einschließlich Poker verbleibt weiter die strenge Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken.
Den Entwurf des Glücksspieländerungsvertrages (Stand 28.10.2011) finden sie hier:
Entwurf Glücksspieländerungsvertrag
Manfred Hümbs
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
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