Im Zuge der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages wurde auch das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 524), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 911), angepasst. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Im Übrigen ist nunmehr die Verordnung über die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Ab sofort nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf per Post eingesendete, schriftliche Anträge von Konzessionärinnen und Konzessionären für die Erteilung einer Erlaubnis für Wettvermittlungsstellen und für die Erlaubnis von Sportwettvermittlungen in Annahmestellen in ihrem Regierungsbezirk an. Der per Post eingesendete, schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Es werden nur Anträge angenommen, die mit der Post eingesandt werden.
Bitte richten Sie Ihre Anträge an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
Dezernat 21, Glücksspiel
40408 Düsseldorf
Die Bezirksregierung Düsseldorf entscheidet über die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Anträge, die per elektronischer Post oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Gewerbeanmeldung der Betreiberin oder des Betreibers der Wettvermittlungsstelle ist dem Antrag nur beizufügen, soweit der Betrieb bis letztes Jahr schon bestand.
Bitte verwenden Sie ab sofort das Antragsformular (siehe Downloads).
Dem Antragsvordruck können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Nachweise im Original, in einfacher oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen sind.
Das Antragsformular und alle Anlagen sind für jede Wettvermittlungsstelle einzeln auszufüllen und bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen einzureichen. Ebenfalls sind sämtliche erforderlichen Unterlagen/Dokumente, welche für alle Wettvermittlungsstellen bzw. für die Betreiber von mehreren Wettvermittlungsstellen gleichermaßen gelten, jedem Antrag beizufügen. Dabei ist es ausreichend, wenn gleichlautende Dokumente einmal im Original bzw. als beglaubigte Kopie und im Übrigen als normale Kopie beigefügt werden.
Anträge, Belege oder sonstige Dokumente in einer fremden Sprache sollen mit einer von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung eingereicht werden.
Bitte reichen Sie die Unterlagen nicht geklammert/geheftet (keine Heftklammern) oder in gebundener Form, sondern nur mit leicht lösbaren Verbindungen, ein.
Downloads:
Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten in NRW
Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen
Anlage I zum Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in NRW
Anlage II zum Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in NRW
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Hinweise:
Stephanie Engel
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Stephanie Engel
Tel.: 0211 475-2754
Fax: 0211 475-2974
Michelle Klossek
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Michelle Klossek
Tel.: 0211 475-2458
Fax: 0211 475-2974
Andreas Mikus
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Andreas Mikus
Tel.: 0211 475-2473
Fax: 0211 475-2974