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Ordnung und Gefahrenabwehr - Internetaufsicht
 

 
 

08.02.2012

Impressum

Jeder Dienstanbieter hat für seine Telemedien ein Impressum vorzuhalten, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. 

Dienstanbieter ist jede natürliche und juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. 

Gemäß § 5 Telemediengesetz müssen mindestens folgende Information im Impressum einer Homepage vorhanden sein: 

  1. der Namen und die Anschrift, unter der der Inhaltsanbieter der Internetseite, die über die Domain abrufbar ist, niedergelassen ist. Die Angabe des Postfaches reicht nicht aus und mindestens ein Vorname muss ausgeschrieben sein. Bei juristischen Personen ist die Rechtsform sowie der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten anzugeben; 
  1. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Dienstanbieter ermöglichen (Angabe der Telefon- und/oder Faxnummer), einschließlich der Adresse der elektronischen Post (Emailadresse), 
  1. soweit der Tele- bzw. Mediendienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf,  Angaben  zur  zuständigen  Aufsichtsbehörde, 
  1. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Dienstanbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, 
  1. in Fällen, in denen der Dienstanbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

  Weiterführende Informationen:  Telemediengesetz