Die Bezirksregierung Düsseldorf ist nach dem Telemedienzuständigkeits- gesetz vom 29.03.2007 GV NRW S. 137 zuständig für die Überwachung von Verstößen im Internet nach dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 59 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag).
