Kosten für die Luftbildauswertung
Die Kosten der Luftbildauswertung trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Kosten für eine geophysikalische Untersuchung
Wenn durch die Luftbildauswertung ein Kampfmittelverdacht für ein Grundstück ermittelt wurde, empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) eine geophysikalische Untersuchung.
Die Kosten für eine geophysikalische Untersuchung trägt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW)*. Auch die Bohrungen bei der Überprüfung von Bombenblindgängern werden vom Land NRW veranlasst und vom Land NRW* bezahlt. Es können jedoch vorbereitende Maßnahmen notwendig werden.
Die Ausnahmen der Kostenübernahme finden Sie hier.
Kosten für Aufgrabungen bei Kampfmittelverdacht
Bei den geophysikalischen Untersuchungen kann sich ein Kampfmittelverdacht ergeben. Kosten, die durch das Aufgraben dieser Verdachtsstelle entstehen, trägt das Land NRW*.
Die Ausnahmen der Kostenübernahme finden Sie hier.
Kosten für Entschärfen und Vernichten eines Kampfmittels
Die Kosten für Entschärfen und Vernichten eines Kampfmittels werden vom Land NRW* getragen.
Vorbereitende Maßnahmen
Bevor der KBD die geophysikalische Untersuchung, also die Überprüfung auf Kampfmittel durchführt, sind ggf. vorbereitende Maßnahmen fällig. Die vorbereitenden Maßnahmen müssen durch die örtliche Ordnungsbehörde (öOB) oder den Grundstückseigentümer/Bauherrn veranlasst werden.
Dazu zählen z.B.:
Die Kosten der vorbereitenden Maßnahmen werden nicht vom Land NRW getragen.
Sicherheitsdetektion
Bei Großbohrungen/Rammungen, usw. empfiehlt der KBD die Durchführung von Sicherheitsdetektionen. Die Kosten für die Bohrungen müssen in diesem Fall von dem Grundstückseigentümer / Bauherrn getragen werden, da sie zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören. Diese Bohrungen können daher auch von jeder Bohrfirma gebohrt werden.
Die Kosten für Messungen, ob Kampfmittel im Untergrund sind, werden vom Land NRW* getragen.
Ausnahmen: Bundesliegenschaft / ehemalige Bundesliegenschaft
Falls es sich bei dem Grundstück um eine Bundesliegenschaft oder ein ehemaliges Gelände aus dem Bundesvermögen handelt- wie z.B.: Bundeswehr-, Bahn- oder Postgelände, werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung nicht vom Land NRW getragen. Im Vorfeld der Kampfmittelbeseitigung muss daher eine Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen dem Grundstücksbesitzer/Investor/Bund und dem Land NRW geschlossen. Bitte beachten Sie, dass erst nach dem Eingang der VV eine Beauftragung unserer Vertragsfirma erfolgen kann.
Begleitende oder abschließende Maßnahmen
Genauso wie die Kosten für die oben beschriebenen vorbereitenden Maßnahmen müssen die Kosten für sogenannte begleitende und abschließende Maßnahmen durch die öOB / den Grundstückseigentümer / Bauherrn übernommen werden.
Dazu gehören z.B.:
Mehrkosten aufgrund von besonderen Rahmenbedingungen
Ergeben sich auf dem Grundstück Rahmenbedingungen, die zu Mehrkosten führen, werden diese Kosten nicht vom Land NRW getragen.
Dazu gehören z.B.:
Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie den Erlass des Innenministeriums zur Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung.
* Kosten für reichseigene Munition reicht das Land NRW an den Bund weiter.
Andreas Pohlmann
22 (Dezernat 22: Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Andreas Pohlmann
Tel.: 0211 475-9711
Fax: 0211 475-9040