Bombenblindgänger können beim Abwurf bis zu 8 m in den Boden eindringen. Dies ist abhängig von der Bombenform und auch von den Bodenverhältnissen. Um diese Verdachtspunkte zu überprüfen wird im ersten Schritt eine Oberflächendetektion (siehe oben) auf einer Fläche von 20 x 20 m durchgeführt. Ergibt diese Oberflächendetektion keine hinreichenden Hinweise auf einen Bombenblindgänger, so wird eine Tiefensondierung durchgeführt. Hierbei werden in einem wabenförmigen Raster – beginnend vom Mittelpunkt – bis zu 61 Bohrungen bis zu einer Tiefe von 7,5 m eingebracht. In diesen Bohrungen wird dann mit einem Magnetometer detektiert. Ergibt die Detektion ausreichende Hinweise auf einen Eisenkörper, so wird dieser Körper geborgen. Dies kann mit einer offenen Grube oder auch mit einer Baugrubensicherung aus Aluminiumringen geschehen. Handelt es sich bei dem detektierten Eisenkörper um eine Bombe, so wird diese i.d.R. vor Ort entschärft.
Für die Anwendung des Verfahrens sind die folgenden Vorraussetzungen durch die örtliche Ordnungsbehörde zu schaffen:
Die Durchführung der Maßnahme kann mit dem entsprechenden Formular im Servicebereich beantragt werden:
Gudela von Gronefeld
E-Mail an Ansprechpartner/in Gudela von Gronefeld
Tel.: 0211-475-9707
Fax: 0211-475-9040
