Sofern bei der Luftbildauswertung Geschützstellungen, Laufgräben, Artilleriebeschuss oder ein Bombenabwurfgebiet festgestellt wird, so ist in Oberflächennähe mit Kampfmittel zu rechnen. Die zu untersuchende Fläche wird mit Magnetometern überprüft. Hierbei werden eisenhaltige Gegenstände, wie zum Beispiel Kampfmittel bis zu einer Tiefe von 3 – 4 m detektiert und geräumt. Je nach Belastung und Tiefenlage werden die Kampfmittel mit Spaten oder auch Bagger geborgen.
Für die Anwendung des Verfahrens sind die folgenden Vorraussetzungen durch die Ordnungsbehörde zu schaffen:
Gudela von Gronefeld
E-Mail an Ansprechpartner/in Gudela von Gronefeld
Tel.: 0211-475-9707
Fax: 0211-475-9040
