Hier geht es um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und allgemein um Ahndung von Verstößen gegen ordnungsrechtliche Normen.
Erstzuständig sind hier die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden. Die Bezirksregierung wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden.
Ansprechpersonen |
Telefon / Zimmer-Nr. |
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Dezernentin: Frau Reider |
0211 475-2100 / Bo 1108 |
Sachbearbeiterin: Frau Arimond |
0211 475-2370 / Bo 1106 |