Hier geht es um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und allgemein um Ahndung von Verstößen gegen ordnungsrechtliche Normen.
Erstzuständig sind hier die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden. Die Bezirksregierung wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden.
Die Bezirksregierung ist zuständig für die Genehmigung der Beratung in Auswanderungsfragen und ahndet Verstöße gegen unerlaubte Beratertätigkeiten.
Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
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Mitarbeiter/-in |
Telefon / Zimmer-Nr.: |
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Dezernentin: Frau Schultenkämper |
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Sachbearbeiter: Herr Steinbacher |
0211 475-2020 / Bo 1102 |
| Sachbearbeiter: Herr Schmidt | 0211 475-2524 / Bo 1110 |
Gregor Schmidt
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Gregor Schmidt
Tel.: 0211 475-2524
Fax: 0211 475-2974
Norbert Steinbacher
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Norbert Steinbacher
Tel.: 0211 475-2020
Fax: 0211 475-2974
