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Ordnung und Gefahrenabwehr - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
 

 
 

05.01.2012

Allgemeines Ordnungsrecht

Hier geht es um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und allgemein um Ahndung von Verstößen gegen ordnungsrechtliche Normen.

Erstzuständig sind hier die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden. Die Bezirksregierung wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden.

Die Bezirksregierung ist zuständig für die Genehmigung der Beratung in Auswanderungsfragen und ahndet Verstöße gegen unerlaubte Beratertätigkeiten.

Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Mitarbeiter/-in

Telefon / Zimmer-Nr.:

Dezernentin:

Frau Schultenkämper
Frau Büdgen


0211 475-2418 / Bo 1089
0211 475-2015 / Bo 1104

Sachbearbeiter: Herr Steinbacher

0211 475-2020 / Bo 1102

Sachbearbeiter: Herr Schmidt 0211 475-2524 / Bo 1110