Das Ladenöffnungsgesetz NRW regelt, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen sowie Ausnahmen von den Bestimmungen.
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften , die Freigabe von weiteren Verkaufssonntagen durch Rechtsverordnung sowie die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren sind i.d .R. die örtlichen Ordnungsbehörden. Sie unterliegen hierbei jedoch der Fach- und Rechtsaufsicht der Bezirksregierung.
Die Zuständigkeit hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 10 LÖG (Ausnahmen im öffentlichen Interesse ) liegt derzeit beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW.
Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
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Mitarbeiter/-in |
Telefon / Zimmer-Nr.: |
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Dezernentin: Frau Schultenkämper |
0211 475-2418 / Bo 1089 |
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Sachbearbeiter:Herr Steinbacher |
0211 475-2020 / Bo 1102 |
Norbert Steinbacher
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Norbert Steinbacher
Tel.: 0211 475-2020
Fax: 0211 475-2974
