Der Vertreter des öffentlichen Interesses (VÖI) vertritt nach § 36 VwGO die Interessen des Landes bzw. von Landesbehörden bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bzw. vor dem Oberverwaltungsgericht im Rahmen von Namens- bzw. Geschlechtszugehörigkeitsänderungen nach dem Transsexuellengesetz.
Zuständig für die Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz sind bestimmte Amtsgerichte, und zwar nach dem Wohnort des Betroffenen:
Eva Schultenkämper
E-Mail an Ansprechpartner/in Eva Schultenkämper
Tel.: 0211 475-2418
