Für den Fall, dass Ihnen eine durch die Bezirkregierung Düsseldorf ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhanden gekommen ist und der entsprechende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Nachhinein durch diese nachgewiesen werden muss (z.B. für eine Heirat), ist es grundsätzlich leider nicht möglich, eine neue Einbürgerungsurkunde auszustellen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine entsprechende Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen (Ersatzbescheinigung).
Diese können Sie formlos unter Angabe Ihres Einbürgerungszeitpunktes (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, evtl. damaliger Namensführung und unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises schriftlich beantragen.
Die Angabe von detaillierten Einbürgerungsdaten hilft uns Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an die:
• Bezirksregierung Düsseldorf
• Dezernat 21
• Postfach 30 08 65
• 40408 Düsseldorf
Die Verwaltungsgebühr für die Ersatzbescheinigung beträgt 25,00 Euro und wird per Nachnahme erhoben. Hinzu kommen 2,00 Euro Nachnahmegebühr der Deutschen Post.
Michaela Meis
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Michaela Meis
Tel.: 0211-475-2523
