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Ordnung und Gefahrenabwehr - Staatshoheitsangelegenheiten
 

 
 

30.03.2010

Meldewesen

Das Meldegesetz NW regelt die Inhalte des Meldewesens (z.B. Aufgaben der Meldebehörden , Meldepflichten, Melderegisterauskünfte usw.).

Zuständig für melderechtliche Angelegenheiten sind die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehör- den; dies gilt auch für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren . Die Bezirksregierung wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht.

Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Mitarbeiter/-in

Telefon/Zimmer-Nr.:

Dezernentin: Frau Schultenkämper

2418 / Bo 1102

Sachbearbeiterin: Frau Volmerich

2533 / Bo 1085