Jeder kennt den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der landläufig als "Bundesverdienstkreuz" bezeichnet wird. Daneben gibt es noch verschiedene Orden der Bundesländer; in Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen .
Diese Auszeichnung wird ab dem 01.01.2009 nicht mehr von der Bezirksregierung Düsseldorfbearbeitet. Anregungen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland sind ab dem 15.11.2008 unmittelbar an die Staatskanzlei zurichten.
Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden bzw. werden. Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens.
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.
Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde d. Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt, und schreibt die darüber hinaus genannten Referenzpersonen an. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium prüft die von der Bezirksregierung zusammengefassten Verdienste und leitet seinen Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll .
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Ordensteam wenden:
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Dezernentin: Frau von Schmeling |
0211/ 475-2013 / Bo 1108 |
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Am Bonneshof 35
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oder
Bezirksregierung Düsseldorf
- Dezernat 21 -
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf.
Margret von Schmeling
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Margret von Schmeling
Tel.: 0211 475-2013
Fax: 0211 475-2974