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Ordnung und Gefahrenabwehr - Staatshoheitsangelegenheiten
 

 
 

10.02.2007

Ordensangelegenheiten

Der Verdienstorden

 

 

Jeder kennt den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der landläufig als "Bundesverdienstkreuz" bezeichnet wird. Daneben gibt es noch verschiedene Orden der Bundesländer; in Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen .

 

  • Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Diese Auszeichnung wird ab dem 01.01.2009 nicht mehr von der Bezirksregierung Düsseldorfbearbeitet. Anregungen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland sind ab dem 15.11.2008 unmittelbar an die Staatskanzlei zurichten.

 

 

  • Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden bzw. werden. Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens.

Verfahren

  • Anregungen für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland kann jedermann geben. Sie können sowohl an die Wohnortgemeinde d. Vorgeschlagenen als auch an den entsprechenden Kreis, die Landesbehörden (Bezirksregierungen, Fachministerien , Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung richtet sich nach dem Regierungsbezirk, in dem der Wohnort d. Vorgeschlagenen liegt.
  • In einem formlosen Anregungsschreiben sollte möglichst konkret dargelegt werden , welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen). (Beispiel: Herr M. wirkte von 1968 bis 1978 als Vorsitzender des VfB Muster und hat sich insbesondere der Jugendarbeit gewidmet. Unter seiner Leitung hat der Verein 10 Jugendmannschaften gegründet, an deren Aufbau Herr M. maßgeblich beteiligt war. Referenz: Herr Peter K., Musterstr. 2, 47111 Muster -jetziger Vorsitzender des VfB Muster-).

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.

  • Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde d. Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt, und schreibt die darüber hinaus genannten Referenzpersonen an. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium prüft die von der Bezirksregierung zusammengefassten Verdienste und leitet seinen Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll .

  • Bei Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Angaben hinsichtlich des Verfahrensablaufs zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland entsprechend; allerdings entscheidet in diesen Fällen der Herr Ministerpräsident , ob die Voraussetzungen für eine Ordensverleihung vorliegen.
  • Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten bzw. des Herrn Ministerpräsidenten nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch.
  • Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Ordensteam wenden:

Name

Telefon / Zimmer-Nr.:

E-Mail Adresse

Dezernentin: Frau von Schmeling

0211/ 475-2013 / Bo 1108

 

     
     

Postanschrift:

Bezirksregierung Düsseldorf

- Dezernat 21 -

Am Bonneshof 35

40474 Düsseldorf

oder

Bezirksregierung Düsseldorf

- Dezernat 21 -

Postfach 30 08 65

40408 Düsseldorf.