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Ordnung und Gefahrenabwehr - Staatshoheitsangelegenheiten
 

 
 

18.07.2011

Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Das Paßgesetz, das Gesetz über Personalausweise bzw. das Personalausweisgesetz NW regeln Inhalte des Ausweiswesens (z.B. Pflichten von Ausweisinhabern, Ausstellung /Entzug von Ausweisen u.ä.).

Erstzuständig für Angelegenheiten des Pass- und Personalausweisrechts sind die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden; die Bezirksregierung wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden und Kreisfreie Städte.

Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Mitarbeiter/-in

Telefon/Zimmer-Nr.:

Dezernentin: Frau Schultemkämper

2418 / Bo 1102

Sachbearbeiterin: Frau Volmerich

2533 / Bo 1085