Das Paßgesetz, das Gesetz über Personalausweise bzw. das Personalausweisgesetz NW regeln Inhalte des Ausweiswesens (z.B. Pflichten von Ausweisinhabern, Ausstellung /Entzug von Ausweisen u.ä.).
Erstzuständig für Angelegenheiten des Pass- und Personalausweisrechts sind die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden; die Bezirksregierung wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden und Kreisfreie Städte.
Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
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Mitarbeiter/-in |
Telefon/Zimmer-Nr.: |
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Dezernentin: Frau Schultemkämper |
2418 / Bo 1102 |
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Sachbearbeiterin: Frau Volmerich |
2533 / Bo 1085 |
Kirsten Volmerich
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Kirsten Volmerich
Tel.: 0211-475-2533
