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Ordnung und Gefahrenabwehr - Staatshoheitsangelegenheiten
 

 
 

18.07.2011

Personenstandsangelegenheiten:

Das Personenstandsgesetz, die PersonenstandsVO für Standesbeamte regelt Angelegenheiten zum Personenstand (z.B. Eintragung von Eheschließung , Geburt, Sterbefällen in entsprechende Register usw.).

Zuständig für diesen Bereich sind die Standesbeamten der Gemeinden; die Standesämter unterliegen der Fachaufsicht der Bezirksregierung. Die Überprüfung von bzw. Abände-rungsanordnungen zu Amtshandlungen des Standesbeamten (z.B.Vornahme bzw .Ablehnung von Eintragungen u.ä.) auf Antrag der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde obliegen den jeweiligen Amtsgerichten.

Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Mitarbeiter/-in

Telefon/Zimmer-Nr.:

Dezernentin: Frau Schultenkämper

2418 / Bo 1102

Sachbearbeiterin: Frau Volmerich

2533 / Bo 1085