Das Personenstandsgesetz, die PersonenstandsVO für Standesbeamte regelt Angelegenheiten zum Personenstand (z.B. Eintragung von Eheschließung , Geburt, Sterbefällen in entsprechende Register usw.).
Zuständig für diesen Bereich sind die Standesbeamten der Gemeinden; die Standesämter unterliegen der Fachaufsicht der Bezirksregierung. Die Überprüfung von bzw. Abände-rungsanordnungen zu Amtshandlungen des Standesbeamten (z.B.Vornahme bzw .Ablehnung von Eintragungen u.ä.) auf Antrag der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde obliegen den jeweiligen Amtsgerichten.
Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
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Mitarbeiter/-in |
Telefon/Zimmer-Nr.: |
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Dezernentin: Frau Schultenkämper |
2418 / Bo 1102 |
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Sachbearbeiterin: Frau Volmerich |
2533 / Bo 1085 |
Kirsten Volmerich
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Kirsten Volmerich
Tel.: 0211-475-2533
