Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen die Möglichkeit der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Einbürgerungsmöglichkeiten vor:
Auf unserer Formularseite finden Sie u.a. ein Merkblatt mit den wichtigsten Erwerbsgründen im Überblick sowie einzelne Antragsvordrucke zum Download im PDF-Format.
Zuständig für die Entgegennahme des Einbürgerungsantrages ist grundsätzlich die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.
Die Entscheidung über alle Einbürgerungen (§§ 8 – 10 StAG) werden seit 1. Juli 2008 bei den örtlichen Einbürgerungsbehörden getroffen.
Die Entscheidung über Anträge nach § 5 StAG wird bei der Bezirksregierung getroffen.
Ihre Ansprechpartner bei der Bezirksregierung:
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist weiterhin Fachaufsichtsbehörde. Für eventuelle Fragen stehen Ihnen nachfolgende Personen zur Verfügung
• Dezernentin:
• Frau Büdgen, Telefon: 0211 475-2015, Zimmer Bo 1104
• Sachbearbeiterin
• Frau Meis, Telefon: 0211 475-2523, Zimmer Bo 1079
• Fachaufsicht
• Frau Quack, Telefon: 0211 475-2024, Zimmer Bo 1110
• Allgem. Anfragen/Generalia:
• Frau Quack, Telefon: 0211/475-2024, Zimmer Bo 1110
(Durch Anklicken des Nachnamens des gewünschten Ansprechpartners können Sie den Kontakt via Email herstellen.)
Die Faxnummer des Einbürgerungsbereiches: 0211 475-2974
Michaela Meis
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Michaela Meis
Tel.: 0211-475-2523
