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Ordnung und Gefahrenabwehr - Staatshoheitsangelegenheiten
 

 
 

05.01.2012

Einbürgerung in den deutschen Staatsverband


Allgemeines

Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen die Möglichkeit der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. 

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Einbürgerungsmöglichkeiten vor: 

Auf unserer Formularseite finden Sie u.a. ein Merkblatt mit den wichtigsten Erwerbsgründen im Überblick sowie einzelne Antragsvordrucke zum Download im PDF-Format.


Zuständig für die Entgegennahme des Einbürgerungsantrages ist grundsätzlich die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.

Die Entscheidung über alle Einbürgerungen (§§ 8 – 10 StAG) werden seit 1. Juli 2008 bei den örtlichen Einbürgerungsbehörden getroffen.

Die Entscheidung über Anträge nach § 5 StAG wird bei der Bezirksregierung getroffen.

 

Ihre Ansprechpartner bei der Bezirksregierung:

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist weiterhin Fachaufsichtsbehörde. Für eventuelle Fragen stehen Ihnen nachfolgende Personen zur Verfügung  

•         Dezernentin:

•         Frau Büdgen,  Telefon: 0211 475-2015,  Zimmer Bo 1104

•         Sachbearbeiterin

•         Frau Meis,    Telefon: 0211 475-2523, Zimmer Bo 1079

•         Fachaufsicht

•         Frau Quack,  Telefon: 0211 475-2024, Zimmer Bo 1110                                                                       

•        Allgem. Anfragen/Generalia:                     

•         Frau Quack,  Telefon: 0211/475-2024, Zimmer Bo 1110

(Durch Anklicken des Nachnamens des gewünschten Ansprechpartners können Sie den Kontakt via Email herstellen.)

Die Faxnummer des Einbürgerungsbereiches: 0211 475-2974