Der Zivilschutz ist eine Aufgabe des Bundes, da er Schutzmaßnahmen für den Spannungs - und Verteidigungsfall vorsieht. Er umfaßt über den Katastrophenschutz hinaus weitere Bereiche der Daseinsvorsorge des Staates, z.B. die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren in Krisenfällen, den Schutz von Kulturgut bei Konflikten oder Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit.
Der Zivilschutz ist auch eine internationale humanitäre Verpflichtung des Staates . Die Einheiten, Einrichtungen und Anlagen des Zivilschutzes stehen unter dem besonderen Schutz eines Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949. Das Schutzzeichen ist ein blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund.
Hans-Jürgen Bosch
22 (Dezernat 22: Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung)
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