Die Vergabekammer entscheidet unabhängig und ist deshalb keiner Abteilung der Bezirksregierung eingegliedert. Sie entscheidet in der Besetzung mit zwei hauptamtlichen Mitgliedern und einem ehrenamtlichen Mitglied. Die Vergabekammer ordnet noch während des laufenden Vergabeverfahrens eine geeignete Maßnahme an, wenn sie einen Rechtsverstoß zu Lasten des antragstellenden Bieters feststellt. Um die betroffenen Beschaffungsprojekte nicht übermäßig zu verzögern, ist eine Regeldauer von nur fünf Wochen für die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vorgesehen. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist gebührenpflichtig, hinzu kommt im Regelfall für die jeweils unterliegende Partei die Erstattung von Auslagen (insbesondere Anwaltskosten) der übrigen Beteiligten. Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf und, in besonderen Fällen zum Landessozialgericht Essen, gegeben.
Vorsitzende
RD'in Bork-Galle
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
| Anfahrt: | Karte und Route |
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| Telefon: | 0211 475-3637 |
| E-Mail: | E-Mail an |
Vorzimmer
RAI'in Nauels
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| Durchwahl 0211 475- |
Beisitzer |
|---|---|
| 3135 | ORR Brüggemann |
