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Planen und Bauen - Denkmalschutz
 

 
 

05.07.2011

Denkmalförderung

Denkmalförderung

 

Im Rahmen eines jährlich aufgelegten Denkmalförderungsprogramms unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Erhaltung und Pflege von Denkmälern auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) herausgegeben vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW.

Dieses Förderprogramm sieht vor, dass bei besonders großen Mehrbelastungen aufgrund einer denkmalgerechten Instandsetzung Zuwendungen gewährt werden können. 

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.

 

Wer kann Fördermittel beantragen?

Das Denkmalförderungsprogramm richtet sich an

  • private Eigentümer
  • Religionsgemeinschaften
  • Städte, Gemeinden und deren Verbände
  • Vereine, Denkmalpflegeorganisationen und gemeinnützige Träger

 

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Grundsätzlich können alle Maßnahmen gefördert werden, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.

Hierzu zählen zum Beispiel

  • die Aufarbeitung denkmalgeschützter Fenster
  • die konstruktive Sicherung eines Gebäudes
  • die Restaurierung wandfester Gebäudeausstattung
  • Dach- und Fassadensanierung
  • Gutachten und Planungen zur Vorbereitung von Erhaltungsmaßnahmen

Nicht gefördert werden beispielsweise

  • Erneuerung von Fenstern
  • Modernisierung von Haustechnik wie Heizungs- und Elektroanlagen oder Hausanschlüsse
  • Badsanierungen
  • Fassaden- oder Dachdämmung

Die Aufzählungen geben einen Einblick in mögliche Fördermaßnahmen, sind aber nicht abschließend. Jede Förderung ist so individuell, wie die Denkmäler, so dass jeder Antrag von uns sorgfältig geprüft wird.

Grundsätzlich nicht gefördert werden Instandsetzungsmaßnahmen bei landes- und bundeseigenen Bauten.

 

Wo beantrage ich Fördergelder?

Erster Ansprechpartner bei der Beantragung ist die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde der Stadt oder der Gemeinde, die Sie bei der Antragstellung berät und bei der Umsetzung der Maßnahme begleitet. Die Untere Denkmalbehörde leitet auch den ausgefüllten Antrag an die Bezirksregierung weiter.

Antragsvordrucke sind entweder bei der Unteren Denkmalbehörde erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.

Stichtag für den Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars im Original mit allen dort angegebenen notwendigen Anlagen bei der Bezirksregierung ist jeweils der 1.10. (Posteingangsstempel der Bezirksregierung) für das Denkmalförderungsprogramm des folgenden Jahres.

 

Was sind die Voraussetzungen?

Das Denkmal muss rechtskräftig oder vorläufig in die Denkmalliste eingetragen sein.

  • Eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für die beantragten Fördermaßnahmen muss vorliegen
  • Voraussetzung für eine Förderung ist die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde sowie des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
  • Zuwendungen können nur für Maßnahmen gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn wird eine Auftragsvergabe gewertet. (Ausnahme: Sie haben einen „förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ beantragt und genehmigt bekommen. Mehr dazu siehe unter dem Stichwort: "förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn“) Dies bedeutet, dass bis zum Erhalt eines Zuwendungsbescheides keinerlei Aufträge erteilt werden dürfen. Ausgenommen hiervon sind Aufträge für Planungsleistungen
  • Anträge sind grundsätzlich vollständig und im Original bis zum 1. Oktober eines Jahres über die Untere Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung vorzulegen

 

Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:

  • Kopie der Eintragung in die Denkmalliste
  • Kopie der Erlaubnis nach §9 DSchG bzw. der Baugenehmigung
  • Lageplan, Bauzeichnungen und Fotos (möglichst in digitaler Form per Email an: denkmalschutz@brd.nrw.de)
  • Kostenermittlung (Kostenschätzung) möglichst nach DIN 276
  • Bei kommunalen Maßnahmen: Kämmererstellungnahme
  • Bei Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt: Stellungnahme der Finanzaufsicht des Kreises

 

In der Regel wird eine Förderung nur bewilligt wenn

  • bei kommunalen Maßnahmen 20.000 Euro denkmalpflegerische Kosten und
  • bei allen anderen Antragstellern  40.000 Euro denkmalpflegerische Kosten überschritten werden

 

Was ist zu beachten?

  • Fördergelder werden nur an den Antragsteller bewilligt und auch nur an diesen ausgezahlt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden
  • Für die Berechnung einer Förderung können nur solche Kosten berücksichtigt werden, die dem Zuwendungsempfänger selber entstehen. Dies bedeutet, dass sämtliche Rechnungen auf denZuwendungsempfänger ausgestellt sein und von diesem beglichen werden müssen
  • Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen können vom Zuwendungsempfänger in beschränktem Umfang erbracht werden, nicht jedoch von Dritten. Sie sind im Vorfeld mit der Bezirksregierung abzustimmen

 

Förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

In dringenden Ausnahmefällen kann ein Förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn beantragt werden, so dass vor Erhalt der Förderzusage mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden kann. Dies ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Bei  Bedarf wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde oder aber an die Bezirksregierung Düsseldorf, Frau Dünnebeil.

 

Wie ist der Ablauf?

Bei der Antragstellung

  • geben wir Hilfestellungen für Denkmaleigentümer und Untere Denkmalbehörden
  • überprüfen wir die Formulare auf ihre Vollständigkeit
  • erstellen eine Prioritätenliste nach Bedeutung des Denkmals, Notwendigkeit, Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme, finanzielle Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers sowie Vorteile oder Belastungen des Zuwendungsempfängers
  • stimmen diese mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ab
  • legen wir die Vorschlagsliste dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vor und beraten diese im Dezember mit dem Ministerium und dem Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland

Im ersten Quartal des darauffolgenden Jahres erhält der Antragsteller von uns einen

  • Bescheid, ob die von ihm beantragte Maßnahme im Förderprogramm berücksichtigt werden konnte

Im Anschluss daran erfolgt durch uns die Abwicklung, Betreuung und Auszahlung der Fördermittel.

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden von uns die Verwendungsnachweise geprüft.

 

Bitte wenden Sie sich an:

Dezernent/in Harald Siebert (Technik)
Andrea Rieger
(jurist. Angelegenheiten)
Dr. Natascha Linzenich
(jurist. Angelegenheiten)
Ce 340
Ce 392
Ce 332
Tel. 2340
Tel. 1292
Tel. 2832
Harald.Siebert@brd.nrw.de
Andrea.Rieger@brd.nrw.de
Natascha.Linzenich@brd.nrw.de
Verwaltung:        

Bewilligungsverfahren

Andreike Janetschek Ce 347 Tel. 2347 Andreike.Janetschek@brd.nrw.de
Technik:        
Landeshauptstadt Düsseldorf Ursula Hitzbleck Ce 326 Tel. 2826 Ursula.Hitzbleck@brd.nrw.de
Stadt Duisburg Dr. Barbara Borgmann Ce 326 Tel. 1334 Barbara.Borgmann@brd.nrw.de
Stadt Essen
(ohne Zeche Zollverein)
Alexander Braun Ce 334 Tel.1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
Zeche Zollverein Ursula Hitzbleck Ce 326 Tel. 2826 Ursula.Hitzbleck@brd.nrw.de
Stadt Krefeld Dr. Barbara Borgmann Ce 326 Tel.1334 Barbara.Borgmann@brd.nrw.de
Stadt Mönchengladbach Alexander Braun Ce 334 Tel. 1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
Stadt Mülheim an der Ruhr Carla Combles-Kutter Ce 334 Tel. 2334 Carla Combles-Kutter@brd.nrw.de
Stadt Oberhausen Carla Combles-Kutter Ce 334 Tel. 2334 Carla Combles-Kutter@brd.nrw.de
Stadt Remscheid Alexander Braun Ce 334 Tel.1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
Stadt Solingen Alexander Braun Ce 334 Tel.1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
Stadt Wuppertal Alexander Braun Ce 334 Tel 1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
Kreis Kleve Ursula Hitzbleck Ce 326 Tel. 2826 Ursula.Hitzbleck@brd.nrw.de
Kreis Mettmann  Carla Combles-Kutter Ce 334 Tel. 2334 Carla.Combles-Kutter@brd.nrw.de
Kreis Neuss Dr. Barbara Borgmann Ce 326 Tel. 1334 Barbara.Borgmann@brd.nrw.de
Kreis Viersen Alexander Braun Ce 334 Tel. 1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
Kreis Wesel Alexander Braun Ce 334 Tel.1326 Alexander.Braun@brd.nrw.de
 

Weiterführende Links:

Antragsformulare

Broschüre Steuertipps für Denkmaleigentümer

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

NRW-Stiftung







 
 

 
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