
Im Rahmen eines jährlich aufgelegten Denkmalförderungsprogramms unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Erhaltung und Pflege von Denkmälern auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) herausgegeben vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW.
Dieses Förderprogramm sieht vor, dass bei besonders großen Mehrbelastungen aufgrund einer denkmalgerechten Instandsetzung Zuwendungen gewährt werden können.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.
Das Denkmalförderungsprogramm richtet sich an
Grundsätzlich können alle Maßnahmen gefördert werden, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.
Hierzu zählen zum Beispiel
Nicht gefördert werden beispielsweise
Die Aufzählungen geben einen Einblick in mögliche Fördermaßnahmen, sind aber nicht abschließend. Jede Förderung ist so individuell, wie die Denkmäler, so dass jeder Antrag von uns sorgfältig geprüft wird.
Grundsätzlich nicht gefördert werden Instandsetzungsmaßnahmen bei landes- und bundeseigenen Bauten.
Erster Ansprechpartner bei der Beantragung ist die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde der Stadt oder der Gemeinde, die Sie bei der Antragstellung berät und bei der Umsetzung der Maßnahme begleitet. Die Untere Denkmalbehörde leitet auch den ausgefüllten Antrag an die Bezirksregierung weiter.
Antragsvordrucke sind entweder bei der Unteren Denkmalbehörde erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Stichtag für den Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars im Original mit allen dort angegebenen notwendigen Anlagen bei der Bezirksregierung ist jeweils der 1.10. (Posteingangsstempel der Bezirksregierung) für das Denkmalförderungsprogramm des folgenden Jahres.
Das Denkmal muss rechtskräftig oder vorläufig in die Denkmalliste eingetragen sein.
Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:
In der Regel wird eine Förderung nur bewilligt wenn
In dringenden Ausnahmefällen kann ein Förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn beantragt werden, so dass vor Erhalt der Förderzusage mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden kann. Dies ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde oder aber an die Bezirksregierung Düsseldorf, Frau Dünnebeil.
Bei der Antragstellung
Im ersten Quartal des darauffolgenden Jahres erhält der Antragsteller von uns einen
Im Anschluss daran erfolgt durch uns die Abwicklung, Betreuung und Auszahlung der Fördermittel.
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden von uns die Verwendungsnachweise geprüft.
Bitte wenden Sie sich an:
| Dezernent/in | Harald Siebert (Technik) Andrea Rieger (jurist. Angelegenheiten) Dr. Natascha Linzenich (jurist. Angelegenheiten) |
Ce 340 Ce 392 Ce 332 |
Tel. 2340 Tel. 1292 Tel. 2832 |
Harald.Siebert@brd.nrw.de Andrea.Rieger@brd.nrw.de Natascha.Linzenich@brd.nrw.de |
| Verwaltung: | ||||
|
Bewilligungsverfahren |
Andreike Janetschek | Ce 347 | Tel. 2347 | Andreike.Janetschek@brd.nrw.de |
| Technik: | ||||
| Landeshauptstadt Düsseldorf | Ursula Hitzbleck | Ce 326 | Tel. 2826 | Ursula.Hitzbleck@brd.nrw.de |
| Stadt Duisburg | Dr. Barbara Borgmann | Ce 326 | Tel. 1334 | Barbara.Borgmann@brd.nrw.de |
| Stadt Essen (ohne Zeche Zollverein) |
Alexander Braun | Ce 334 | Tel.1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
| Zeche Zollverein | Ursula Hitzbleck | Ce 326 | Tel. 2826 | Ursula.Hitzbleck@brd.nrw.de |
| Stadt Krefeld | Dr. Barbara Borgmann | Ce 326 | Tel.1334 | Barbara.Borgmann@brd.nrw.de |
| Stadt Mönchengladbach | Alexander Braun | Ce 334 | Tel. 1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
| Stadt Mülheim an der Ruhr | Carla Combles-Kutter | Ce 334 | Tel. 2334 | Carla Combles-Kutter@brd.nrw.de |
| Stadt Oberhausen | Carla Combles-Kutter | Ce 334 | Tel. 2334 | Carla Combles-Kutter@brd.nrw.de |
| Stadt Remscheid | Alexander Braun | Ce 334 | Tel.1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
| Stadt Solingen | Alexander Braun | Ce 334 | Tel.1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
| Stadt Wuppertal | Alexander Braun | Ce 334 | Tel 1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
| Kreis Kleve | Ursula Hitzbleck | Ce 326 | Tel. 2826 | Ursula.Hitzbleck@brd.nrw.de |
| Kreis Mettmann | Carla Combles-Kutter | Ce 334 | Tel. 2334 | Carla.Combles-Kutter@brd.nrw.de |
| Kreis Neuss | Dr. Barbara Borgmann | Ce 326 | Tel. 1334 | Barbara.Borgmann@brd.nrw.de |
| Kreis Viersen | Alexander Braun | Ce 334 | Tel. 1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
| Kreis Wesel | Alexander Braun | Ce 334 | Tel.1326 | Alexander.Braun@brd.nrw.de |
Weiterführende Links:
Broschüre Steuertipps für Denkmaleigentümer
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Andreike Janetschek
35 (Dezernat 35: Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Andreike Janetschek
Tel.: 0211 475-2347
Fax: 0211 475-2985